- Erstklassig versorgt - weltweit
- Exzellente Services - persönlich und online
- Umfassender Schutz für Einzelpersonen und Familien
Auslandsreise-Krankenversicherung
Optimaler Gesundheitsschutz für unterwegs
Warum brauche ich eine Reisekrankenversicherung?
Erkranken Sie im Ausland kann eine ärztliche Betreuung teuer werden, oftmals sogar teurer als in Deutschland. Da Ihre gesetzliche Krankenkasse oder private Krankenversicherung diese nicht oder nur teilweise bezahlt, können Sie als unversicherter Reisender auf hohen Kosten sitzen bleiben. Die Reisekrankenversicherung schließt mit umfassenden Leistungen diese Versicherungslücke.
Die Leistungen der Allianz Reisekrankenversicherung
- 100 % Krankenrücktransport: Die Allianz übernimmt die Kosten Ihres Rücktransports, nicht nur, wenn dieser medizinisch notwendig ist, sondern auch wenn er medizinisch sinnvoll ist. Das ist für Sie als Erkrankter vorteilhafter.
- Reise-Assistance: Die Allianz ist immer für Sie da, an 365 Tagen, rund um die Uhr, unter der Telefonnummer +49 89 678 512 34. Hier beraten Sie Experten und organisieren die Leistungen Ihrer Reisekrankenversicherung.
- Besuchsfahrt oder Hotel: Die Reisekrankenversicherung trägt für bis zu acht Tage die Kosten einer Begleitperson, wenn diese in der Kliniknähe ein Hotelzimmer benötigt oder für Besuche in die Klinik fahren muss.
- Kinderbetreuung: Gut zu wissen für Eltern, die im Urlaub erkranken: Ihre Reisekrankenversicherung übernimmt jetzt auch die Organisation der Kinderbetreuung und zahlt die Kosten dafür.
- An- und Rückreise von Personen: Sie reisen alleine und müssen mehr als acht Tage im Krankenhaus bleiben? Dann organisiert die Allianz die An- und Abreise einer Ihnen nahestehenden Person.
- Bergung und Rettung: Die Allianz trägt jetzt auch Bergungs- und Rettungskosten bis zu einer Höhe von 15.000 Euro, wenn Sie auf einer Auslandsreise verunglücken.
Details
Meine GesundeReise | Unsere GesundeReise | Lange GesundeReise | |
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Zielgruppe | Für Einzelpersonen | Für Familien | Für lange Reisen |
Reisedauer | jeweils maximal 56 Tage (bis 8 Wochen) |
jeweils maximal 56 Tage (bis 8 Wochen) |
57 bis 365 Tage (ab 8 Wochen bis 1 Jahr) |
Selbstbeteiligung | ![]() |
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Vertragslaufzeit | 1 Jahr |
1 Jahr | je nach gewählter Reisedauer - mindestens 57 Tage |
Kündigungsfrist | fristlos zum Ende des Versicherungsjahres | fristlos zum Ende des Versicherungsjahres |
Versicherung endet automatisch, keine Kündigung notwenidg |
Leistungen | |||
100 % Kostenerstattung für ärztliche Behandlung auch im Krankenhaus (stationär) |
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100 % Kostenerstattung für Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel |
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100 % Kostenerstattung für zahnärztliche Behandlungen |
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Bergung und Rettung | ![]() |
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100 % Kostenerstattung für Krankenrücktransport | |||
100 % Kostenerstattung bei Überführung im Todesfall |
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Unterstützung für Angehörige und Begleitpersonen | |||
Kinderbetreuung (inkl. Organisation) | ![]() |
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An- und Rückreise einer nahestehenden Person (inkl. Organisation) |
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Rückreise einer Begleitperson | ![]() |
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Besuchsfahrten von Begleitpersonen | ![]() |
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Serviceleistungen im Ausland | |||
Umfangreiche Serviceleistungen wie 24h-Hotline | ![]() |
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Kinder bis 21. Geburtstag kostenlos mitversichert |
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Häufige Fragen
Medizinisch notwendig ist ein Rücktransport beispielsweise dann, wenn Ihr Reisegebiet medizinisch unterversorgt ist – das trifft heute nur noch auf sehr wenige Länder zu. Medizinisch sinnvoll kann ein Rücktransport auch sein, wenn psychische und soziale Gesichtspunkte eine Heilung in der Heimat fördern. In einem solchen Fall gewährleistet unsere Auslandskrankenversicherung Ihren Rücktransport.
In vielen Tarifen der privaten Krankenversicherung ist eine Reisekrankenversicherung inklusive (z.B. im Tarif AktiMed).
Wenn Ihre private Krankenversicherung einen Bonus bei Leistungsfreiheit bezahlt, lohnt sich eine Reisekrankenversicherung zusätzlich für Sie. Diese übernimmt im Versicherungsfall die Kosten, ohne Ihren Bonus zu gefährden.
Die Bestätigung der Reisekrankenversicherung in den Urlaub mitzunehmen, ist nicht unbedingt notwendig. Aber hilfreich ist es, wenn Sie auf der Reise Ihre Vertragsnummer dabei haben. Die Vertragsnummer finden Sie in Ihrer Vertragsbestätigung, die Sie nach Abschluss per E-Mail erhalten. Wichtig ist zudem, die Notfallnummer der Allianz immer griffbereit zu haben. Die 24-Stunden-Notfallnummer lautet: +49 89 67 85 12 34.
Wenn Ihnen oder Ihrer Familie im europäischen Ausland etwas passiert, ist es wichtig, dass Sie beim behandelnden Arzt oder im Krankenhaus zuerst die Karte Ihrer gesetzlichen Krankenkasse (EHIC) oder den EU-Versicherungsschein vorlegen.
Im außereuropäischen Ausland ist es ausreichend, die Vertragsnummer dabei zu haben.
Bitte melden Sie sich in der Notrufzentrale – die Ärzte am Telefon beraten Sie rund um die Uhr unter: +49 89 67 85 12 34. Oder per E-Mail: medizin@allianz.com
Bitte halten Sie bereit:
- Ihre Vertragsnummer
- Angefallene Telefonkosten können Sie nachträglich voll zurück erstattet erhalten.
- Notieren Sie Name und Telefonnummer des behandelnden Arztes und der Klinik, damit die Notrufzentrale den Kontakt herstellen kann.
Arztrechnungen bezahlen Sie im Ausland vor Ort.
Dann reichen Sie die Rechnung schnell und einfach bei der Allianz ein: Entweder mit der Gesundheits-App oder ohne App einfach einscannen und hochladen.
Die Rechnungen sollten
- Ihren Namen
- die Vertragsnummer
- die Diagnose
- den Preis der Behandlung
- die Behandlungsdaten und
- die Art der Leistungen enthalten
und können auch in der Landessprache verfasst sein.
Wenn Sie ein Visum benötigen, dann wenden Sie sich bitte an den Kundenservice unter der Telefonnummer 0800 410 0109, oder senden Sie eine E-Mail an: krankenversicherung@allianz.de. Bitte geben Sie Ihre Vertrags- oder Antragsnummer an, die Reise- und Personendaten, sowie das gewünschte Reiseland, für das Sie ein Visum benötigen.
Die Beiträge zur Reisekrankenversicherung können Sie in der Steuererklärung als sogenannte Vorsorgeaufwendung eintragen. Zu den Vorsorgeaufwendungen zählen auch die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung:
Der steuerlich absetzbare Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen liegt für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer bei 1.900 Euro pro Jahr. Wird diese Grenze von 1.900 Euro durch Ihre Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung unterschritten, können Sie mit Ihren übrigen Vorsorgeaufwendungen, wie der Reisekrankenversicherung, den fehlenden Betrag bis 1.900 Euro auffüllen. Die Beiträge sind dann soweit steuerlich abzugsfähig.
Wird dagegen der Betrag von 1.900 Euro überschritten, ist ein Abzug der Beiträge der Reisekrankenversicherung nicht möglich.
Wo werden die Beiträge eingetragen? Im Formular "Vorsorgeaufwand" können Sie diese in Zeile 28 eintragen.